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Satzung

Die Satzung unseres Fördervereins

Vereinssatzung

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Löschzug Buir e.V.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Freiwillige Feuerwehr Löschzug Buir e.V."

(2) Er hat seinen Sitz in Kerpen-Buir.

(3) Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle und finanzielle Förderung des Löschzuges Buir der Freiwilligen Feuerwehr Kerpen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Hinweis: Dies ist ein Auszug aus der Satzung. Die vollständige Satzung kann beim Vorstand angefordert werden oder liegt zur Einsicht bei der Mitgliederversammlung aus.

Vollständige Satzung

Laden Sie die komplette Vereinssatzung als PDF herunter.

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